„Wir warten noch, bis der Markt wieder anzieht." Diesen Satz höre ich seit 15 Jahren – bei steigenden Preisen (weil es ja weiter steigt), bei fallenden (weil es sich ja erholen wird) und bei stabilen (sicherheitshalber). Das Problem: Warten fühlt sich gratis an und ist es nicht. Rechnen wir es aus.
Saison und Zinszyklus bewegen den Preis um wenige Prozent – das Warten darauf kostet laufend echtes Geld: Betriebskosten samt Rücklage (bei 70 m² typisch 3.000–5.000 € pro Jahr), Inflation von 2–3 % p.a., die den realen Erlös schmälert, und regulatorische Entwicklungen wie „Raus aus Gas", die Altbestand tendenziell belasten. Der beste Verkaufszeitpunkt ist deshalb fast immer: wenn Ihre Lebenslage es verlangt und die Wohnung gut vorbereitet ist.
Ja, Frühjahr und Herbst bringen mehr Besichtigungsverkehr; im August ist halb Wien am Meer und im Dezember kauft niemand zwischen Punsch und Weihnachtsfeier eine Wohnung. Aber: Der Effekt liegt im niedrigen einstelligen Prozentbereich und betrifft vor allem die Dauer, weniger den Preis. Eine gut vorbereitete Wohnung verkauft sich auch im Februar – eine schlecht bepreiste auch im Mai nicht. Wegen der Saison einen Verkauf um Monate zu verschieben, ist fast nie rational.
Zwei Dinge haben die Käuferseite zuletzt spürbar belebt: Die EZB hat die Leitzinsen seit 2024 deutlich gesenkt, Wohnkredite sind wieder leistbarer geworden. Und die KIM-Verordnung – die strengen Kreditvergaberegeln (20 % Eigenmittel, 40 % Schuldendienstquote) – ist Mitte 2025 ausgelaufen; Banken können wieder flexibler finanzieren. Mehr finanzierbare Käufer heißt mehr Nachfrage pro Inserat. Wer also „auf bessere Zeiten" gewartet hat: Sie sind, gemessen an 2023, bereits da. Auf noch bessere zu warten, ist Kaffeesudleserei – auch meiner.
Nehmen wir eine typische 70-m²-Wohnung, Wert rund 350.000 €, die leer steht, „bis der Markt besser wird":
Betriebskosten & Rücklage: In Wien laufen schnell 3–5 €/m² und Monat zusammen – die gesetzliche Mindestrücklage (derzeit rund 1 €/m²) zahlen Sie auch bei leerer Wohnung weiter.
≈ 3.000–4.500 €/JahrInflation: Bei 2–3 % p.a. ist ein Verkaufspreis von 350.000 € in einem Jahr real um 7.000–10.000 € weniger wert – auch wenn auf dem Papier dieselbe Zahl steht.
≈ 7.000–10.000 €/Jahr realEntgangener Ertrag: Der Erlös, der nicht am Konto liegt, verzinst sich auch nicht – selbst konservativ veranlagt sind das mehrere tausend Euro jährlich.
≈ 5.000–8.000 €/JahrMacht in Summe grob 15.000–20.000 € pro Jahr Warten – der Markt müsste also um 4–6 % steigen, nur damit Sie auf null aussteigen. Er kann das tun. Er kann auch das Gegenteil tun. Sicher sind nur die Kosten. Wie sich Leerstand konkret summiert, rechne ich demnächst im eigenen Artikel vor.
Warten oder verkaufen – für Ihre Wohnung konkret? Beim Bewertungstermin rechnen wir beide Szenarien mit echten Zahlen durch. Dann entscheiden Sie auf Basis von Mathematik, nicht Bauchgefühl.
Kostenlose Bewertung anfragenWer eine ältere Wohnung hält, wartet nicht in einem neutralen Umfeld – die Regulierung läuft gegen den unsanierten Bestand:
Nach 224 Verkäufen ist mein ehrliches Fazit: Die besten Verkäufe waren nie die mit dem cleversten Timing, sondern die mit der besten Vorbereitung zum richtigen Lebenszeitpunkt – Erbschaft geregelt, Scheidung sauber gelöst, Übersiedlung geplant, Preisstrategie durchdacht (wie die aussieht →). Den Markthöchststand erwischt man ohnehin nur im Rückspiegel – und dort sieht bekanntlich jeder wie ein Genie aus.
Wenn Lebenslage und Vorbereitung stimmen. Saison und Zinsen bewegen wenige Prozent – die Wartekosten laufen sicher.
Bei 70 m²/350.000 € grob 15.000–20.000 €: Betriebskosten samt Rücklage, realer Kaufkraftverlust durch Inflation, entgangener Ertrag des Erlöses.
Wien will bis 2040 fossile Heizungen ersetzen; Käufer preisen die Umrüstung von Gasthermen heute schon ein – tendenziell mit wachsendem Abschlag.
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Updates erhaltenRoald Austraat, MBA · konzessionierter Immobilienmakler in Wien · Bauträger · Mehr über mich →
Hinweis: Beträge sind typische Größenordnungen für Wien (Stand Juli 2026), keine Zusagen. Steuer- und Förderfragen klärt im Einzelfall Ihr Steuerberater bzw. die Förderstelle.
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