Die meisten meiner Kundinnen und Kunden verkaufen zum ersten Mal – und das Unbehagen kommt selten vom Verkaufen selbst, sondern vom Nichtwissen, was als Nächstes passiert. Deshalb hier der gesamte Weg – zuerst als Überblick, danach die Abwicklung so detailliert, wie sie sonst niemand aufschreibt. Wer wissen will, was ein Vertragserrichter eigentlich tut und warum die Bank eine „Freistellungserklärung" schickt, ist hier richtig.
Ein Wohnungsverkauf in Wien läuft in sieben Schritten ab: Erstgespräch & Bewertung → Unterlagen & Vorbereitung → Fotos & Exposé → Vermarktung & Besichtigungen → Kaufanbot & Verhandlung → Kaufvertrag & Treuhand → Übergabe & Grundbuch. Typische Gesamtdauer: drei bis vier Monate. Mit Makler treffen Sie nur die Entscheidungen – das Organisatorische läuft ohne Sie.
Wir gehen gemeinsam durch die Wohnung, ich bewerte sie fundiert (fundiert und dokumentiert, nicht Bauchgefühl) und wir legen die Preisstrategie fest. Kostenlos, unverbindlich – und Sie entscheiden danach in Ruhe.
Grundbuchsauszug, Nutzwertgutachten, Energieausweis, Betriebskostenabrechnung & Co. Was fehlt, besorge ich – Sie unterschreiben lediglich eine Vollmacht. Die komplette Checkliste →
Als Berufsfotograf mache ich die Aufnahmen selbst – Licht, Weitwinkel mit Maß, ehrliche Bilder, die trotzdem verkaufen. Dazu Grundriss, Text und ein Exposé, das Fragen beantwortet, bevor sie kommen.
Inserate auf den relevanten Plattformen, Vorqualifizierung der Anfragen am Telefon, gebündelte Besichtigungstermine. Sie merken davon wenig – außer dass die Wohnung an Terminen hergerichtet sein soll.
Interessenten legen ein schriftliches, verbindliches Kaufanbot. Ich prüfe die Finanzierung, bündle die Nachfrage und verhandle – Sie entscheiden, welches Anbot Sie annehmen. Mit Ihrer Annahme ist der Kauf rechtlich fixiert.
Ein Notar oder Rechtsanwalt errichtet den Vertrag und wickelt als Treuhänder ab: Der Käufer erlegt den Kaufpreis auf ein Treuhandkonto, erst dann wird umgeschrieben. Ihr Geld ist zu jedem Zeitpunkt gesichert.
Übergabeprotokoll mit Zählerständen, Schlüsselübergabe, Auszahlung vom Treuhandkonto. Die Grundbucheintragung des Käufers läuft danach noch einige Wochen – ohne Ihr Zutun.
Schritt 1 ist kostenlos und unverbindlich. Beim Erstgespräch erfahren Sie, was Ihre Wohnung wert ist und wie Ihr konkreter Fahrplan aussähe – entscheiden können Sie danach.
Kostenlose Bewertung anfragenDie Schritte 1 bis 5 erlebt jeder Verkäufer bewusst mit. Die Phase danach – zwischen angenommenem Kaufanbot und Schlüsselübergabe – läuft dagegen weitgehend hinter den Kulissen, und genau dort entstehen die meisten Fragen. Hier ist sie komplett aufgeschlüsselt, in der Reihenfolge, in der sie tatsächlich passiert.
Mit Ihrer Unterschrift unter dem Kaufanbot kommt der Kauf rechtlich zustande – nicht erst beim Notar. Der spätere Kaufvertrag dokumentiert und vollzieht, was hier vereinbart wurde. Deshalb gehören alle wesentlichen Punkte schon ins Anbot: Preis, Übergabetermin, mitverkauftes Inventar, allfällige Bedingungen. Was hier fehlt, verhandelt man später aus der schwächeren Position nach. Details zur Bindungswirkung: Kaufanbot, Treuhand, Grundbuch →
Den Kaufvertrag errichtet ein Rechtsanwalt oder Notar, der zugleich als Treuhänder fungiert. Üblich in Wien: Der Käufer wählt und zahlt die Vertragserrichtung, der Vertrag muss aber beide Seiten fair behandeln – als Verkäufer dürfen und sollen Sie den Entwurf prüfen lassen. In der Praxis empfehle ich Kanzleien, mit denen die Abwicklung nachweislich zügig läuft; der billigste Errichter ist selten der schnellste, und Verzögerungen kosten hier mehr als die Honorardifferenz (warum, steht in der Kostenrechnung →).
Der Vertragserrichter zieht einen aktuellen Grundbuchsauszug und prüft das C-Blatt: Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Belastungs- und Veräußerungsverbote. Ein eingetragenes Pfandrecht der Bank ist dabei der Normalfall, kein Problemfall – rund die Hälfte aller verkauften Wohnungen trägt noch einen Kredit. Der Ablauf ist Routine:
Der einzige echte Stolperstein ist das Timing: Manche Banken brauchen für Restsaldoauskunft und Freistellungserklärung mehrere Wochen. Deshalb wird das parallel zur Vertragserrichtung angestoßen, nicht danach. Was der Kreditausstieg kostet (Stichwort Vorfälligkeitsentschädigung) und was gilt, wenn die Restschuld über dem Verkaufspreis liegt: Verkaufen mit laufendem Kredit →
Vier Punkte verdienen Ihre Aufmerksamkeit: der Gewährleistungsumfang (was zugesichert wird – und was ausdrücklich nicht), der Übergabetermin samt Regelung für Verzug, die Kostentragung (wer zahlt Errichtung, Eintragungsgebühr, Grunderwerbsteuer – Letztere üblicherweise der Käufer) und der Umgang mit Inventar, das steuerlich getrennt ausgewiesen werden kann. Mündliche Nebenabreden gehören in den Vertrag oder existieren nicht – was beim Thema Haftung schnell teuer wird (Gewährleistung im Detail →).
Für das Grundbuch müssen die Unterschriften unter dem Kaufvertrag notariell oder gerichtlich beglaubigt sein. Der Termin dauert selten länger als eine halbe Stunde: Ausweis mitbringen, unterschreiben, fertig. Käufer und Verkäufer müssen dabei nicht gleichzeitig erscheinen – und wer nicht in Wien ist, löst das per beglaubigter Vollmacht oder an der Botschaft (Verkauf aus dem Ausland →).
Der Käufer erlegt den vollen Kaufpreis auf das Treuhandkonto – bei Finanzierung zahlt seine Bank direkt dorthin. Ab diesem Moment ist Ihr Geld faktisch gesichert. Der Vertragserrichter berechnet außerdem die Immobilienertragsteuer im Weg der Selbstberechnung und führt sie ans Finanzamt ab; ausgezahlt bekommen Sie den Nettobetrag. Ob und wie viel ImmoESt überhaupt anfällt – Hauptwohnsitzbefreiung, Altvermögen –, klärt sich idealerweise schon vor dem Inserat: ImmoESt: wann Sie zahlen →
Zur Übergabe gehört ein Protokoll mit Zählerständen (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme), Anzahl der übergebenen Schlüssel, Zustand der Räume – von beiden Seiten unterschrieben, mit Fotos. Das Protokoll beendet Ihre Verantwortung für die Wohnung dokumentiert und beugt der klassischen Nachkaufs-Diskussion vor („der Kratzer war vorher nicht da"). Ab Übergabe gehen Nutzen, Lasten und Gefahr auf den Käufer über – so steht es im Vertrag, und das Protokoll beweist den Stichtag.
Die Grundbucheintragung des Käufers dauert danach noch einige Wochen – ohne Ihr Zutun. Drei Dinge bleiben bei Ihnen: die Hausverwaltung informieren (Stichtag für die Betriebskosten-Abgrenzung), die Versicherungen anpassen oder kündigen, und die Energieanbieter ab Übergabestichtag ummelden. Die letzte Betriebskostenabrechnung des Jahres wird zwischen Ihnen und dem Käufer anteilig abgerechnet – auch das regelt der Kaufvertrag, wenn er gut gemacht ist.
Realistisch sind drei bis vier Monate vom Erstgespräch bis zur Schlüsselübergabe – gut vorbereitete, richtig bepreiste Wohnungen auch schneller, besondere Konstellationen (Verlassenschaft, vermietet) länger. Die Einflussfaktoren im Detail: Wie lange dauert ein Wohnungsverkauf in Wien wirklich? →
In sieben Schritten: Bewertung, Unterlagen, Exposé, Vermarktung, Kaufanbot, Kaufvertrag mit Treuhand, Übergabe. Gesamtdauer meist drei bis vier Monate.
Meist sechs bis zehn Wochen – Vertragserrichtung, Finanzierungszusage des Käufers, Unterzeichnung, Treuhanderlag, Übergabe.
Sie entscheiden – Preisstrategie, Annahme des Anbots, Unterschrift. Unterlagen, Vermarktung, Termine und Abstimmung mit dem Vertragserrichter übernehme ich.
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