München, Zürich, London, Singapur: Erstaunlich viele Wiener Wohnungen gehören Menschen, die längst woanders leben – übersiedelt, ausgewandert, geerbt. Sie können eine Wiener Immobilie verkaufen, ohne dafür ein einziges Mal herzufliegen. Organisiert sein müssen dafür genau drei Dinge: eine Unterschrift, die das Grundbuch akzeptiert, die Steuer – und jemand, der in Wien die Schlüssel hat.
Die beglaubigte Unterschrift bekommen Sie an der österreichischen Botschaft, bei einem Notar im Aufenthaltsland samt Apostille – oder Sie erteilen einmalig eine beglaubigte Vollmacht, dann läuft alles Weitere ohne Sie. Die ImmoESt bleibt in Österreich, auch wenn Sie längst woanders steuerpflichtig sind. Das eigentliche Nadelöhr ist banaler: Besichtigungen, Zählerstände, Übergabe – dafür braucht es eine verlässliche Person vor Ort.
Wer aus der Ferne verkauft, fürchtet die Bürokratie – und unterschätzt die Logistik. Jemand muss die Wohnung ausräumen oder räumen lassen, die Hausverwaltung informieren, Besichtigungen aufsperren, danach lüften, absperren, bei der Übergabe Zählerstände ablesen und Schlüssel zählen. Der hilfsbereite Cousin macht das zweimal mit Begeisterung, beim dritten Mal mit Seufzen und beim vierten Mal gar nicht mehr. Genau diese Rolle übernehme ich: Die Schlüssel liegen bei mir, Besichtigungen laufen gebündelt, und nach jeder Runde bekommen Sie ein kurzes Video-Update – abgestimmt auf Ihre Zeitzone, nicht auf meine.
Das österreichische Grundbuch verlangt für den Kaufvertrag eine beglaubigte Unterschrift. Aus dem Ausland führen drei bewährte Wege dorthin:
Der vierte Weg ist der jüngste: Österreichische Notare beglaubigen mittlerweile auch digital per Videokonferenz. Das bietet noch nicht jede Kanzlei an und setzt taugliche Ausweismittel voraus – für Auslandsösterreicher mit ID Austria ist es aber oft die schnellste Lösung von allen.
[ Platzhalter – konkreten Fall ergänzen: Land des Verkäufers · gewählter Weg (Vollmacht / Botschaft / Apostille / Video-Beglaubigung) · Gesamtdauer von Auftrag bis Auszahlung · der eine Stolperstein, der fast alles verzögert hätte ]
Für eine Immobilie in Österreich bleibt Österreich steuerberechtigt: Die Immobilienertragsteuer fällt hier an, egal wo Sie wohnen. Der Vertragserrichter berechnet sie im Regelfall selbst und führt sie ab – auch dafür müssen Sie nicht einreisen. Zwei Punkte gehören trotzdem vorab geklärt. Erstens: Ihr Wohnsitzstaat kann den Veräußerungsgewinn zusätzlich betrachten. Die Doppelbesteuerungsabkommen weisen das Besteuerungsrecht meist Österreich zu, aber Länder wie die USA rechnen nach eigenen Regeln nach – das gehört zum Steuerberater, und zwar zu einem, der beide Seiten kennt. Zweitens: Die Hauptwohnsitzbefreiung hängt an Fristen. Wer vor vier Jahren ausgewandert ist und davor lange in der Wohnung gelebt hat, kann die Fünf-aus-zehn-Jahren-Variante unter Umständen noch nutzen – das ist im Einzelfall bares Geld. Die Grundlagen: ImmoESt beim Verkauf →
Der Kaufpreis läuft über ein Treuhandkonto und wird nach Eintragung im Grundbuch ausgezahlt – auf Wunsch auf jedes Konto weltweit. Zwei praktische Hinweise: Ausgezahlt wird in Euro; die Konvertierung samt Spesen passiert bei Ihrer Bank, und bei sechsstelligen Beträgen lohnt sich der Vergleich der Wechselkurse sehr. Und die Geldwäsche-Prüfung des Treuhänders verlangt Ausweiskopien, je nach Konstellation beglaubigt – dieselbe Beglaubigungsrunde erledigt also gleich zwei Zwecke. Wie die Treuhand grundsätzlich schützt: Kaufanbot, Treuhand, Grundbuch →
Ein Ansprechpartner in Wien, der Rest digital: Die Bewertung begründe ich per Video-Call mit Vergleichsdaten, Fotos und Exposé kommen zur Freigabe ins Postfach – als Berufsfotograf verspreche ich Ihnen, Sie werden Ihre eigene Wohnung selten so gut gesehen haben. Nach jeder Besichtigungsrunde folgt ein kurzer Bericht, Kaufanbote kommen elektronisch, die Übergabe erledigt die Vollmacht. Zeitzonen sind dabei kein Hindernis, nur ein Kalenderthema: Ein Termin um 8 Uhr Wiener Zeit passt nach Singapur genauso wie nach New York – nur eben in unterschiedliche Tageshälften.
Sie lesen das gerade nicht in Wien? Dann sind Sie die Zielgruppe. Erstes Gespräch per Video, kostenlos – ich sage Ihnen konkret, wie der Ablauf für Ihr Land aussieht.
Video-Termin vereinbarenNein. Mit beglaubigter Vollmacht – oder Botschafts- bzw. Apostille-Weg für die Vertragsunterschrift – läuft der gesamte Verkauf ohne Anreise, von der Bewertung bis zur Übergabe.
Vor dem Verkauf muss die Verlassenschaft abgeschlossen und Ihr Eigentum eingetragen sein – auch das geht weitgehend über Vollmachten. Details: Geerbte Immobilie verkaufen →
Auf jedes von Ihnen genannte Konto weltweit, in Euro. Die Konvertierung passiert bei Ihrer Bank – Wechselspesen vorher vergleichen.
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Updates erhaltenRoald Austraat, MBA · konzessionierter Immobilienmakler in Wien · Mehr über mich →
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Grenzüberschreitende Steuerfragen klärt im konkreten Fall ein Steuerberater, der beide Länder kennt – idealerweise vor dem Inserat.
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