Roald Austraat
Immobilienmakler·Wien
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← Ratgeber · Besondere Situationen · Lesezeit ca. 8 Minuten

Wohnung oder Haus mit laufendem Kredit verkaufen: So geht der Ausstieg

Viele Eigentümer glauben, sie müssten den Kredit erst abzahlen, bevor sie verkaufen dürfen – und schieben den Verkauf jahrelang auf. Das Gegenteil stimmt: Rund die Hälfte aller verkauften Immobilien trägt noch einen Kredit, und die Abwicklung dafür ist eingespielte Routine. Was Sie wirklich wissen müssen, ist nicht ob es geht, sondern was der Ausstieg kostet – und wo die Bank mitredet.

KURZ BEANTWORTET

Der Treuhänder zahlt aus dem Kaufpreis zuerst die Bank, dann Sie – Grundlage ist die Freistellungserklärung, mit der die Bank gegen Zahlung des Restsaldos die Löschung ihres Pfandrechts zusagt. Kosten des Ausstiegs: bei variabler Verzinsung maximal 1 % Vorfälligkeitsentschädigung (gesetzlich gedeckelt), bei Fixzins teils deutlich mehr. Kritisch wird es nur, wenn die Restschuld über dem Verkaufspreis liegt – dann braucht es die Bank am Tisch, und zwar früh.

[ Bild: Kreditvertrag, Wohnungsschlüssel und Grundbuchsauszug · Alt-Text: „Wohnung verkaufen mit Kredit und Hypothek – Lastenfreistellung Wien" ]

1. Warum der Kredit kein Hindernis ist: die Mechanik

Das Pfandrecht Ihrer Bank steht im C-Blatt des Grundbuchs, und der Käufer will lastenfreies Eigentum. Beides zusammen löst die Treuhandabwicklung, und zwar in einer festen Reihenfolge: Der Vertragserrichter fragt bei Ihrer Bank den Restsaldo zum geplanten Zahlungstermin an. Die Bank stellt daraufhin die Freistellungserklärung aus – ihre verbindliche Zusage, gegen Zahlung genau dieses Betrags aus der Treuhand die Löschung des Pfandrechts zu ermöglichen, samt löschungsfähiger Quittung mit beglaubigter Unterschrift der Bank. Der Käufer erlegt den vollen Kaufpreis beim Treuhänder, der zahlt zuerst die Bank, dann Sie. Ergebnis: Der Käufer bekommt sein Eigentum lastenfrei, die Bank ihr Geld, Sie die Differenz. Niemand muss dabei jemandem vertrauen – genau dafür gibt es die Treuhand (wie sie grundsätzlich funktioniert →).

Ihre einzige Aufgabe dabei: den Kredit früh auf den Tisch legen. Manche Banken brauchen für Restsaldoauskunft und Freistellungserklärung mehrere Wochen – angestoßen wird das deshalb parallel zur Vertragserrichtung, nicht danach. Wer den Kredit erst beim Notarstermin erwähnt, verschiebt die eigene Auszahlung um genau diese Wochen.

2. Was der Ausstieg kostet: die Vorfälligkeitsentschädigung

Die Bank verliert durch die vorzeitige Rückzahlung künftige Zinsen und darf sich das teilweise abgelten lassen. Wie viel, hängt an Ihrem Vertragstyp:

In die Verkaufskalkulation gehört die Pönale von Anfang an – neben Provision, Vertragserrichtung und ImmoESt. Die Gesamtrechnung: Was der Verkauf wirklich kostet →

Was bleibt Ihnen nach Bank, Pönale und Steuer? Ich rechne es Ihnen vor der Entscheidung durch – Verkaufspreis realistisch, Restschuld exakt, keine Überraschungen bei der Auszahlung.

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3. Ein Zahlenbeispiel: Was am Ende ausgezahlt wird

Wohnung verkauft um 450.000 Euro, Restschuld 210.000 Euro, variabel verzinst:

Ausgezahlt werden also rund 237.850 Euro vor Provision und Steuer – und zwar in einem Zug, am Tag der Treuhandauszahlung. Sie überweisen der Bank nichts selbst; die gesamte Verrechnung läuft über den Treuhänder.

4. Der heikle Fall: Restschuld über dem Verkaufspreis

Deckt der Kaufpreis den Restsaldo nicht – etwa nach kurzer Haltedauer mit hoher Finanzierung –, stimmt die Bank der Pfandrechtslöschung erst zu, wenn die Differenz gesichert ist: aus Eigenmitteln, über einen unbesicherten Zusatzkredit oder durch eine Vereinbarung mit der Bank. Das ist lösbar, aber nicht am Tag vor der Unterschrift. Wer auch nur vermutet, knapp zu liegen, holt die Bank vor dem Inserat an den Tisch – mit einer realistischen Werteinschätzung als Grundlage, nicht mit einer Hoffnungszahl. Nichts ist teurer als ein fixierter Kaufvertrag, den die Lastenfreistellung dann nicht einholen kann.

5. Sonderfälle aus der Praxis

Häufige Fragen zum Verkauf mit Kredit

Kann ich verkaufen, obwohl noch ein Kredit läuft?

Ja – das ist der Normalfall. Der Treuhänder zahlt zuerst die Bank (gegen Freistellungserklärung), dann Sie.

Was kostet die vorzeitige Rückzahlung?

Variabel verzinst: gesetzlich maximal 1 % des zurückgezahlten Betrags. Fixzins in der Bindung: teils deutlich mehr – schriftliche Auskunft der Bank einholen, bevor Sie entscheiden.

Und wenn die Restschuld höher ist als der Verkaufspreis?

Dann braucht die Differenz eine Lösung (Eigenmittel, Zusatzkredit, Vereinbarung), bevor die Bank freigibt – deshalb gehört dieses Gespräch an den Anfang des Verkaufs, nicht ans Ende.

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Roald Austraat, MBA · konzessionierter Immobilienmakler in Wien · Mehr über mich →

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung. Die konkrete Pönale und die Bedingungen der Lastenfreistellung ergeben sich aus Ihrem Kreditvertrag – verbindlich beauskunftet von Ihrer Bank.

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