Die meisten Wohnungseigentümer beschäftigen sich erst dann näher mit dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), wenn es konkret wird: die Hausverwaltung erhöht die Rücklage, die Nachbarin will eine Klimaanlage an die Fassade schrauben, oder eine Sanierung wird beschlossen, die keiner bezahlen will. Hier die wichtigsten Rechte und Pflichten im Überblick – und ehrlich gesagt: auch, wann ein Verkauf die einfachere Lösung ist als der nächste Streit.
Als Wohnungseigentümer haben Sie Stimmrecht bei Beschlüssen, Recht auf Belegeinsicht und ein Anfechtungsrecht binnen einem Monat. Zu Ihren Pflichten zählen die Instandhaltung Ihrer Wohnung, die monatliche Rücklage (seit 2026 mind. 1,13 € pro m²) und die Duldung notwendiger Sanierungen. An allgemeinen Teilen – Fassade, Stiegenhaus, Balkon – dürfen Sie ohne Beschluss der Gemeinschaft nichts verändern. Häufigste Streitpunkte: Allgemeinflächen, Kurzzeitvermietung und Sanierungsbeschlüsse.
Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird nicht nur Eigentümer dieser Wohnung, sondern automatisch Miteigentümer der gesamten Liegenschaft – im Verhältnis seines Nutzwerts (Miteigentumsanteil). Alle Miteigentümer zusammen bilden die Eigentümergemeinschaft, rechtlich eine juristische Person mit Teilrechtsfähigkeit. Sie entscheidet über alles, was die „allgemeinen Teile" betrifft: Dach, Fassade, Stiegenhaus, Lift, Garten – kurz, alles außer dem Inneren Ihrer eigenen vier Wände.
Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002), zuletzt substanziell geändert durch die WEG-Novelle 2022. Verwaltet wird die Liegenschaft meist durch eine bestellte Hausverwaltung, die die laufenden Geschäfte führt – wichtige Entscheidungen bleiben aber Sache der Eigentümerversammlung.
Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für konkrete Streitfälle, Beschlussanfechtungen oder Vertragsfragen ist ein auf Wohnungseigentumsrecht spezialisierter Rechtsanwalt die richtige Adresse.
Allgemeinflächen: Der Klassiker ist der Schuhschrank oder Kinderwagen im Stiegenhaus – unzulässig, weil er den Fluchtweg beeinträchtigt. Die Hausverwaltung darf die Entfernung sogar ohne Gerichtsbeschluss verlangen.
Kurzzeitvermietung über Airbnb: Der OGH wertet die häufig wechselnde, kurzzeitige Vermietung als quasi-gewerbliche Nutzung – dafür brauchen Sie die Zustimmung aller Wohnungseigentümer im Haus, nicht nur der Mehrheit.
Sanierungsbeschlüsse: Seit der Novelle 2022 gibt es neben der klassischen Anteilsmehrheit auch die Möglichkeit einer qualifizierten Mehrheit der abgegebenen Stimmen – das soll blockierte Verbesserungsmaßnahmen leichter durchsetzbar machen, sorgt in der Praxis aber oft für Verwirrung, welche Mehrheit im Einzelfall gilt.
Verwalterwechsel: Eine Hausverwaltung kann mit Mehrheitsbeschluss und dreimonatiger Frist zum 31. Dezember gekündigt werden – ein häufiger Streitpunkt, wenn Abrechnungen intransparent wirken oder Anfragen unbeantwortet bleiben.
Manche Konflikte lassen sich klären – ein sauberer Beschluss, eine Belegeinsicht, ein Gespräch mit der Hausverwaltung reichen oft. Manche aber schaukeln sich über Jahre hoch: eine blockierende Nachbarschaft, eine Hausverwaltung, der Sie nicht mehr vertrauen, ein Haus, das ständig Sonderumlagen produziert. Rechtlich bleibt dann die Anfechtung oder Klage – langwierig, kostenintensiv, und am Ende wohnen Sie noch immer im selben Haus mit denselben Leuten.
In solchen Fällen ist ein geordneter Verkauf oft die schnellere, wirtschaftlich klarere Lösung – gerade wenn ohnehin unklar ist, ob Sie langfristig in diesem Haus bleiben wollen. Ich bewerte unabhängig davon, wie zerstritten eine Eigentümergemeinschaft ist – der Marktwert Ihrer Wohnung bleibt unabhängig vom Hausfrieden bestehen.
Über den Streit hinausdenken? Eine kostenlose, unverbindliche Bewertung zeigt Ihnen, was Ihre Wohnung aktuell wert ist – unabhängig davon, ob Sie in der Eigentümergemeinschaft bleiben oder gehen wollen.
Kostenlose Bewertung anfragenFalls Sie tatsächlich verkaufen: Was eine Eigentümergemeinschaft für Käufer konkret bedeutet und welche Fragen sie stellen werden, lesen Sie hier: Eigentümergemeinschaft & Rücklage beim Verkauf →
Stimmrecht bei Beschlüssen, Belegeinsicht, ein Anfechtungsrecht binnen einem Monat und seit 2022 ein eigener Anspruch auf eine E-Ladestation.
Instandhaltung der eigenen Wohnung, monatliche Rücklage (mind. 1,13 € pro m² seit 2026), Duldung notwendiger Arbeiten und keine eigenmächtigen Veränderungen an allgemeinen Teilen.
Rechtlich bleibt Anfechtung oder Klage. Wirtschaftlich ist ein geordneter Verkauf oft die schnellere Lösung, wenn der Streit den Alltag belastet.
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